BiebelStunde

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Regeln für die Kriegführung

10 Bevor ihr eine Stadt angreift, sollt ihr zuerst mit den Bewohnern verhandeln und sie zur friedlichen
Übergabe auffordern. 11 Wenn sie darauf eingehen und euch die Tore öffnen, müssen sie euch
gehorchen und Zwangsarbeit für euch leisten. 12 Lehnen sie das Angebot ab und wollen kämpfen, so
belagert die Stadt. 13 Wenn der HERR, euer Gott, euch dann siegen läss t, müss t ihr alle Männer töten.
14 Die Frauen und Kinder, das Vieh und den übrigen Besitz dürft ihr behalten; ihr dürft die ganzen
Vorräte eurer Feinde essen, alles, was der HERR in eure Hand fallen liess. 15 So sollt ihr verfahren,
wenn eine Stadt weit von euren Wohnsitzen entfernt ist. 16 Wenn sie aber in dem Land liegt, das der
HERR, euer Gott, euch geben wird, dürft ihr niemand am Leben lassen. 17 An allen Völkern im Land
müss t ihr den Bann vollstrecken, wie der HERR, euer Gott, es befohlen hat: an den Hetitern,
Amoritern, Kanaanitern, Perisitern, Hiwitern und Jebusitern. 18 Sonst verführen sie euch dazu, dem
HERRN untreu zu werden und alle die Scheuss lichkeiten nachzuahmen, die sie zu Ehren ihrer Götter
begehen. 19 Müsst ihr eine Stadt lange belagern, bevor ihr sie erobern könnt, so schont die
Obstpflanzungen in ihrer Umgebung. Haut die Stämme nicht um! Oder sind etwa die Bäume auf dem
Feld Menschen, so dass ihr sie bekämpfen müss t? Ausserdem könnt ihr ja von den Früchten essen.
20 Nur Bäume, die keine e ssbaren Früchte tragen, dürft ihr abhauen, um damit Belagerungsanlagen
zu bauen.

5Mo 21





Das Aufgebot des Heeres Der Aufstand Schebas wird niedergeworfen + Elija will aufgeben + Zukünftige Rettung + Gott antwortet auf die Vorwürfe seines Volkes + Das Gericht über Jerusalem + Elija nimmt Elischa in seinen Dienst +
 
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